Hausverwaltung Krämer GmbH

 

WEG-Verwaltung

 

 

 

Der Umfang der Wohnungseigentümerverwaltung ist im Wohnungseigentümergesetz § 27 klar geregelt.

 

Zu den wesentlichen Aufgaben gehört:

 

 

  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Überprüfung und Aktualisierung des Versicherungsschutzes
  • Regulierung im Schadenfall
  • Vorbereitung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlungen (Einladung, Protokoll)
  • Buchhaltung (inklusive Erstellung einer jährlichen Vermögensaufstellung der Gemeinschaft, sowie der Bescheinigung für haushaltsnahe Dienstleistungen zur Vorlage beim Finanzamt)
  • Prozessführung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Instandhaltung überwachen und entsprechende Arbeiten veranlassen

 

                                                                            

 

 

 

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